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Mitmachen und spenden

Ihre Spende für Kinder in Leverkusen

Symbolbild Kinder auf Wiese mit Seifenblasen

Helfen Sie Kindern mit Ihrer Spende

Die vielfältigen Angebote des Kinderschutzbundes kosten sehr viel Geld.

In Zeiten leerer öffentlicher Kassen wird das finanzielle Problem in Zukunft noch mehr zunehmen. Es bedarf einer enormen Anstrengung, die Arbeit unseres Ortsverbandes aufrechtzuerhalten.

Helfen Sie uns, die finanzielle Grundlage für unsere Arbeit zu schaffen!

Spenden

Unterstützen Sie unsere Arbeit und helfen Sie mit Ihrer Spende Kindern und Familien in Leverkusen.

Beiträge und Spenden können von der Lohn-, Einkommens-, Körperschaftssteuer abgesetzt werden.

Wir bedanken uns für Ihre Spende an:

Empfänger: Der Kinderschutzbund Leverkusen
IBAN: DE57 3755 1440 0118 3378 64
BIC: WELADEDLLEV
Institut: Sparkasse Leverkusen
Verwendungszweck: Spende von N.N.

Wir stehen an der Seite der Kinder

Astrid Lindgren

Als unabhängiger Verein stehen wir Kindern und Jugendlichen zur Seite – besonders in Situationen, in denen sie Gewalt erfahren haben.

Unser Anliegen ist es ebenso, Eltern und Erziehungsberechtigte zu stärken, damit sie ihre Kinder sicher und verantwortungsvoll begleiten können.
Fachkräfte und Institutionen finden bei uns zudem Unterstützung und Orientierung zu Themen des Kinderschutzes, wie Beratung, Kindeswohlgefährdung oder der Entwicklung von Schutzkonzepten.

Hinweis zum Spendenformular

Der DKSB wickelt den Online-Spendenprozess aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen über den gemeinnützigen Anbieter betterplace.org ab.

Bitte beachten Sie:

  • Im Formular wird von betterplace.org eine freiwillige Zusatzspende vorgeschlagen.
  • Diese Zusatzspende ist keine Pflicht – Sie können den Betrag jederzeit ändern oder auf 0 € setzen.

Ihre uns zugedachte Spende kommt – nach Abzug einer Buchungsgebühr von 2,8% – vollständig dem DKSB Leverkusen zugute.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kinder-Kleiderkiste

Wenn Sie Kinderkleidung und Spielzeug spenden möchten, nehmen wir diese gerne während der Öffnungszeiten unserer Kleider-Kisten entgegen.

Sie finden unsere Kleider-Kisten in Opladen, Quettingen und Rheindorf. Genaue Adressen und Öffnungszeiten finden Sie hier:

fluechtlingshilfe

Wir garantieren Seriosität

Als Spender*in können Sie sicher sein, dass wir Ihre Spende absolut seriös und ausschließlich für unsere satzungsgemäße Arbeit und damit zum Wohl der Kinder und Jugendlichen einsetzen.

Die Verwendung erhaltenen Spenden wird regelmäßig geprüft.

Auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung wird über den Haushaltsjahresabschluss unseres Ortsvereins und eine Entlastung des Vorstands abgestimmt. In regelmäßigen Abständen wird der Kinderschutzbund Leverkusen zudem vom Finanzamt Leverkusen auf die Einhaltung der Vorgaben zur Gemeinnützigkeit geprüft. Selbstverständlich prüfen auch intern unabhängige, gewählte Kassenprüferinnen die ordnungsgemäße Mittelverwendung des Kinderschutzbunds Leverkusen. Alle Prüfungen haben bisher keine Beanstandungen ergeben.

Transparenz ist uns sehr wichtig!

Der Kinderschutzbund Leverkusen ist Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Mit der Unterzeichnung hat er sich zur Veröffentlichung von 10 Transparenzinformationen verpflichtet. Denn wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte der Gemeinschaft auch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträgerinnen sind.

Spendenbescheinigung

Jede Spende und auch den Mitgliedsbeitrag an den Kinderschutzbund Leverkusen können Sie steuerlich absetzen. Eine Spendenbescheinigung (auch “Zuwendungsbestätigung” genannt) benötigen Sie für Ihre Steuererklärung nur für eine Spende über 300 €. In diesem Fall schicken wir Ihnen die Bescheinigung automatisch per Post zu.

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenbescheinigung

Spenden bis zu 300 Euro können ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden. Für diesen vereinfachten Spendennachweis ist eine Kopie des Bankauszuges, auf dem die Spendenabbuchung erfolgt ist, vorzulegen (vgl. § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung