Präventive, aufsuchende und familienunterstützende Angebote zum Schutz von Kindern sind generell von sehr hoher Bedeutung.
Wir bieten unter anderem pädagogische und therapeutische Unterstützung und Maßnahmen.
Wir beraten bei:
Gewaltproblematiken
Sexueller Gewalt
Sexuellem Missbrauch
Vernachlässigungsfällen
Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Fachfragen rund um Familie und Erziehung
Die Beratungen sind freiwillig und kostenlos. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Unser Ziel ist es, gemeinsam unter Zuhilfenahme der vorhandenen Stärken und Fähigkeiten gangbare Lösungen zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen.
Unsere Beraterinnen sind Antje Lachmann (Dipl. Pädagogin) und Sylwia Bocianski (Dipl. Pädagogin, Familientherapeutin (DGSF)).
Die aufsuchende Familientherapie wird bei den betroffenen Familien zu Hause durchgeführt, wo die Probleme direkt vor Ort miterlebt werden können.
Unsere beiden Familientherapeuten begeben sich direkt an den Ort des Geschehens und werden sofort mit den Problemen (z. B. Konflikte mit jugendlichen Familienmitgliedern, Streitigkeiten der Eltern, Vernachlässigung von Kleinkindern, Verwahrlosung der Wohnung) konfrontiert. Sie können dadurch am konkreten Beispiel mit den Familienmitgliedern therapeutisch orientierte Lösungen erarbeiten und einüben sowie die Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder stärken.
Dauer und Häufigkeit ist abhängig von der Gesamtsituation. Ein Zeitrahmen von einem 1/2 bis 1 Jahr ist die Regel.
Telefonische Rückfragen: 02171/84242
Ein Angebot für Opfer schwerer Straftaten: Unsere psychosoziale Prozessbegleitung erfolgt durch ausgebildete Fachkräfte und ist für die Opfer kostenlos.
Opfer schwerer Straftaten dürfen vor Gericht eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen, die sie vor, während und nach dem Strafverfahren emotional und informativ unterstützt.
Auch Kinder und Jugendliche können Opfer von schweren Straftaten sein, und auch sie haben das Recht auf die psychosoziale Prozessbegleitung. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten sie über den link des Justizministeriums NRW.
Telefonische Rückfragen: 02171/84242
Wir begleiten Umgänge zwischen Eltern und Kindern als Fachpersonen, wenn der Umgang für das Kind eine Gefährdung darstellt.
Der begleitete Umgang wird durch ein Familiengericht angeordnet nach § 1684 BGB.