Präventive, aufsuchende und familienunterstützende Angebote zum Schutz von Kindern sind generell von sehr hoher Bedeutung.
Wir bieten unter anderem pädagogische und therapeutische Unterstützung und Maßnahmen.
Wir beraten bei:
Gewaltproblematiken
Sexueller Gewalt
Sexuellem Missbrauch
Vernachlässigungsfällen
Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Fachfragen rund um Familie und Erziehung
Die Beratungen sind freiwillig und kostenlos. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Unser Ziel ist es, gemeinsam unter Zuhilfenahme der vorhandenen Stärken und Fähigkeiten gangbare Lösungen zu entwickeln, zu erproben und umzusetzen.
Unsere Beraterinnen sind Antje Lachmann (Dipl. Pädagogin) und Sylwia Bocianski (Dipl. Pädagogin, Familientherapeutin (DGSF)).
Die aufsuchende Familientherapie findet in der Regel in den jeweiligen Haushalten statt, damit eine Unterstützung bei der Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern erfolgen kann. Es soll darum gehen, sowohl die Ressourcen der Beteiligten zu erfragen, als auch Veränderungsprozesse anzustoßen. Dabei ist es sinnvoll alle Familienmitglieder im Blick zu haben.
Eine solche Unterstützung bedarf der Zusammenarbeit und der Finanzierung durch das Jugendamt.
Die Dauer und Häufigkeit ist abhängig von den jeweiligen Problemlagen. In der Regel wünschen wir uns einen Bewilligungszeitraum von einem halben bis zu einem Jahr.
Telefonische Rückfragen: 02171/84242
Erwachsene Opfer bestimmter Straftaten ( z.B. sexueller Missbrauch oder schwere körperliche Gewalt) dürfen vor Gericht eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen, die sie vor, während und nach dem Strafverfahren emotional und informativ unterstützt. Ob diesem Antrag entsprochen wird, entscheidet das Gericht.
Kinder und Jugendliche, die Opfer von schweren Straftaten sind, haben ebenfalls das Recht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung. Bei dieser Gruppe muss dem Antrag der Erziehungsberechtigten entsprochen werden. Fragen diesbezüglich können Sie mit Frau Lachmann unter der Telefonnummer 02171/84242 klären.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über den link des Justizministeriums NRW.
Wir begleiten Umgänge zwischen Eltern und Kindern als Fachpersonen, wenn der Umgang für das Kind eine Gefährdung darstellt.
Der begleitete Umgang wird durch ein Familiengericht angeordnet nach § 1684 BGB.
Die Finanzierung muss über das Jugendamt erfolgen.