Seit 1982 setzt sich Der Kinderschutzbund, Ortsverband Leverkusen e. V., für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Als Lobby für Kinderrechte in Deutschland nehmen wir politischen Einfluss auf Bund, Länder und Gemeinden und mischen uns zugunsten der Kinder ein – in der Bundes- und Landesgesetzgebung genauso wie bei Planungen und Beschlüssen in unseren Städten und Gemeinden.
Wir wollen starke, selbstbewusste Kinder. Deshalb unterstützen wir Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und in ihrem Alltag und nehmen problematische Lebensumstände ganzheitlich in den Blick. Wir helfen vertraulich, anonym und ziehen nur auf Wunsch andere Einrichtungen oder Berater hinzu.
Unsere Ziele
Der Deutsche Kinderschutzbund versteht sich als Anwalt für die Rechte und die Interessen von Jungen und Mädchen. Grundlage seines Handelns ist die UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
Er will politisch Einfluss nehmen und dazu beitragen, eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft zu erhalten und zu schaffen. Der Deutsche Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, die in der UN-Konvention niedergelegten Rechte für Kinder Wirklichkeit werden zu lassen:
Kinder haben das Recht auf Versorgung
Kinder haben das Recht auf Entwicklung
Kinder haben das Recht auf Bildung und Erziehung
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt
Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Kinder haben das Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung
Der Kinderschutzbund geht bei allen seinen Aktivitäten von den Rechten, Interessen und Bedürfnissen von Kindern aus. Das Beste im Interesse des Kindes ist Handlungsleitlinie für seine Arbeit und basiert auf folgenden
Prinzipien und Arbeitsweisen:
Allen Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, begegnen wir mit Achtung vor ihren Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen. Kinder und Jugendliche sind für uns Partner mit Recht auf Würde und Anerkennung ihrer Persönlichkeit. Wir schützen sie, suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungen für ihre Probleme und Nöte und begleiten sie. Wir bieten ihnen klare Werthaltungen und Grenzen und beteiligen sie an Entscheidungsfindungen. Hilfe- und ratsuchenden Erwachsenen begegnen wir mit Verständnis für ihre Situation und helfen beim Finden von Lösungen.
Freiwilligkeit
Jeder entscheidet für sich selbst, ob er die Dienstleistungen des Kinderschutzbundes in Anspruch nimmt.
Anonymität und Vertraulichkeit
Der Wunsch aller Hilfesuchenden nach Anonymität wird respektiert und Vertrauensschutz geboten. Zusammenarbeit mit Dritten oder anderen Institutionen findet in Absprache mit den Hilfesuchenden statt.
Kostenfreiheit
Die Beratungen und Familientherapien sind kostenlos.
Hilfen im Verbund
Das Hilfsangebot des Kinderschutzbundes ist darauf ausgerichtet, die problematischen Lebensumstände z. B. von Familien oder einzelnen Ratsuchenden insgesamt in den Blick zu nehmen. Die Kooperation mit anderen Einrichtungen ist dabei von zentraler Bedeutung.
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
stellv. Vorsitzende
Schatzmeister
Schriftführerin
Beisitzerin
Beisitzerin
Beisitzerin
Beisitzerin
Geschäftsführer der gGmbH
Verwaltung
Verwaltung
Der Förderverein hat es sich zur Aufgabe gemacht den Kinderschutzbund durch die Akquise von Geldern zu unterstützen, die dann satzungsgemäß eingesetzt werden. Alle Mitglieder des Fördervereins sind ehrenamtlich tätig.
Regelmäßig werden vom Förderverein Gelder zur Unterstützung folgender Projekte zur Verfügung gestellt:
Im Jahr 2023 finanzierte der Förderverein den Platz der Kinderrechte im Neulandpark Leverkusen. Ein großartiges Projekt, das alle Menschen nochmals darauf hinweisen soll, dass auch Kinder Rechte haben, die respektiert werden müssen.
Die Gesellschaft setzt sich für die Verwirklichung der Ziele ein, die in der Satzung des Vereins Der Kinderschutzbund e.V. Ortsverband Leverkusen aufgeführt sind, insbesondere:
Umsetzung des UN- Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Diese Ziele sollen durch Umsetzung diverser Einzelmaßnahmen erreicht werden, und zwar insbesondere durch:
Gegenstand des Unternehmens ist demgemäß die Durchführung von Maßnahmen und Aktionen sowie Übernahme der Trägerschaft von längerfristig angelegten Projekten, welche zu Erreichung der vorstehend beschriebenen Ziele beitragen. Hierzu gehört insbesondere die Verwaltung der hauptamtlich Beschäftigten des Kinderschutzbunds Leverkusen.
Die Gesellschaft ist überparteilich, überkonfessionell und wirtschaftsaktiv tätig.
Die Deutsche Kinderschutzbund Leverkusen gGmbH hat ihren Sitz in Leverkusen, und ist im Handelsregister mit der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen. Das Unternehmen wird beim Amtsgericht 50939 Köln unter der Handelsregister-Nummer: HRB 58794 geführt.
Geschäftsführer des Unternehmens ist Ingo Ende. Erreichbar unter den Daten des Kinderschutzbunds, Ortsverein Leverkusen e.V.
Wenn Sie mit einem Verantwortlichen im Kinderschutzbund Leverkusen Probleme haben sollten, können Sie sich hier Hilfe holen:
Transparenz ist uns sehr wichtig!
Daher hat der DKSB Leverkusen e.V. die Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International unterschrieben und sich zur Einhaltung von zehn grundlegenden Punkten verpflichtet, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte.
Hier finden Sie alle Informationen auf einen Blick:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
Allgemeine Angaben zu den Zielen:
Der Kinderschutzbund versteht sich als Anwalt für die Rechte und die Interessen von Jungen und Mädchen. Grundlage seines Handelns ist die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Einzusehen unter: UN-Kinderrechtskonvention
Er will politisch Einfluss nehmen und dazu beitragen, eine kinder- und familienfreundliche Gesellschaft zu erhalten und zu schaffen. Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, die in der UN-Konvention niedergelegten Rechte für Kinder Wirklichkeit werden zu lassen:
Der Kinderschutzbund geht bei allen seinen Aktivitäten von den Rechten, Interessen und Bedürfnissen von Kindern aus. Das Beste im Interesse des Kindes ist Handlungsleitlinie für seine Arbeit und basiert auf folgenden Prinzipien und Arbeitsweisen.
Unsere Prinzipien und Arbeitsweisen
Allen Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, begegnen wir mit Achtung vor ihren Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessen. Kinder und Jugendliche sind für uns Partner mit Recht auf Würde und Anerkennung ihrer Persönlichkeit. Wir schützen sie, suchen mit ihnen gemeinsam nach Lösungen für ihre Probleme und Nöte und begleiten sie. Wir bieten ihnen klare Werthaltungen und Grenzen und beteiligen sie an Entscheidungsfindungen. Hilfe- und ratsuchenden Erwachsenen begegnen wir mit Verständnis für ihre Situation und helfen beim Finden von Lösungen.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Wir sind vom zuständigen Finanzamt Leverkusen (Steuernummer 230/5721/0955) durch die Ausstellung des Freistellungsbescheides vom 15.10.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und § 3 Nr. 6 GewStG von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Damit wurde festgestellt, dass unser Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5. Tätigkeitsbericht
6. Personalstruktur
Die gesamte Personalverwaltung der hauptamtlichen Kräfte hat die Kinderschutzbund gGmbH, Leverkusen, übernommen. Die damit verbundenen Kosten werden mit der Personalkostenübernahme durch den Kinderschutzbund e. V., OV Leverkusen, getragen.
Die Kinderschutzbund gGmbH Leverkusen unterstützt die satzungsgemäßen Ziele des Vereins und ist ebenfalls gemeinnützig.
7. Angaben zur Mittelherkunft
8. Angaben zur Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der DKSB Leverkusen e.V. ist Mitglied im Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V. und im Der Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V.
Der DKSB Leverkusen e. V. ist Gesellschafter der Kinderschutzbund Leverkusen gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die Gesellschaft setzt sich wie der Verein für die Verwirklichung der Ziele ein, die in der Satzung des DKSB Leverkusen e.V. aufgeführt sind.
10. Zuwendungen, die mehr als 10 % der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen