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Psychosoziale Prozessbegleitung

Am 01.01.17 ist das Opferschutzgesetz geändert worden. Opfer schwerer Straftaten dürfen nun eine psychosoziale Prozessbegleitung bei Gericht beantragen, die sie vor, während und nach dem Strafverfahren emotional und mit Informationen unterstützt. Diese Betreuung soll dazu dienen, weiteren Schaden von dem Opfer abzuwenden.

Auch Kinder und Jugendliche können Opfer von schweren Straftaten sein und sie haben das Recht auf die eben genannte Begleitung.
Psychosoziale Prozessbegleitung erfolgt durch ausgebildete Fachkräfte und ist für die Opfer kostenlos.
Seit kurzem ist auch unsere Mitarbeiterin Frau Antje Lachmann in dieser Funktion anerkannt und sie kann ab sofort Begleitungen übernehmen.

Bei Rückfragen können sie sich an die Beratungsstelle (02171/84242) wenden oder eine email schreiben an: lachmann@dksb-leverkusen.de
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten sie über den link des Justizministeriums NRW:
https://www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/index.php

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