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Beschwerden und Anregungen

Für Kinder und Jugendliche

Für Eltern und Erwachsene

Für Mitarbeiter

Tipps und Anregungen

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Allgemeine Hinweise

In allen Fällen wird zunächst das Gespräch mit dem/der Betroffenen und ggf. seinen/ihren Erziehungsberechtigten bzw. der zuständigen betreuenden Einrichtung geführt. Sollte einer der Ansprechpartner/Verantwortlichen selbst Beschuldigter sein, ist dieser vom weiteren Verfahren auszuschließen.

Die Kinder und Jugendlichen werden unter Berücksichtigung ihres Alters- und Entwicklungsstandes einbezogen. Alle Beschwerden werden anonymisiert dokumentiert.
Mit dem Beschuldigten wird ebenfalls ein klärendes Gespräch geführt.

Die Verantwortlichen gehen zunächst von einer Unschuldsvermutung aus, solange sich der Verdacht nicht bestätigt. Ein direkter Kontakt zwischen dem Beschuldigten und dem Ankläger wird bis zur Klärung unterbunden.

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