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Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Ein neues Instrument der ambulanten Hilfen zur Erziehung

AFT basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 27 (3) SGB VIII. Dort heißt es: „Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen…“ (Abs. 3).

Aufsuchende Familientherapie in der täglichen Arbeit mit den Familien
Die beiden Familientherapeuten der Beratungsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes Leverkusen führen die Therapie mit Familien in deren Wohnung durch.

Damit begeben sich die Therapeuten direkt an den Ort des Geschehens und werden sofort mit den Problemen z. B. Konflikte mit jugendlichen Familienmitgliedern, Streitigkeiten der Eltern, Vernachlässigung von Kleinkindern, Verwahrlosung der Wohnung konfrontiert. Sie können dadurch am konkreten Beispiel mit den Familienmitgliedern therapeutisch orientierte Lösungen erarbeiten und einüben sowie die Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder stärken.

Dauer und Häufigkeit ist abhängig von der Gesamtsituation. Ein Zeitrahmen von einem 1/2 bis 1 Jahr ist die Regel.

Ausblick: Mittlerweile setzen wir seit November 2005 erfolgreich aufsuchende Familientherapie (AFT) ein und haben uns damit einen großen Erfahrungsbereich angeeignet. Wie aus den Fällen von massiver Kindesvernachlässigung deutlich wird, sind präventive, aufsuchende und familienunterstützende Angebote zum Schutz der Kinder von hoher Bedeutung.

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